Nationalpark Bayerischer Wald
Nach der Nationalpark-Verordnung sind nicht markierte "alte" Wanderwege (z.B. Grenzsteige) nur von 15.7. bis 15.11. benutzbar.
Nationalpark Šumava
Im Nationalpark Šumava gibt es seit dem 19.10.2023 neue Regelungen zur betretungsrechtlichen Situ-
ation, die das Gebiet an der Grenze zum Nationalpark Bayerischer Wald betreffen. Damit werden meh-
rere Ruhegebiete, die auf bayerischer Seite mit dem Kerngebiet zu vergleichen sind, zusammengefasst.
Diese Regelungen gelten zunächst für zwei Jahre bis zum 31.12.2025.
Hintergrund
Die neue Regelung geht zurück auf eine Änderung des tschechischen Natur- und Landschaftsschutzge-
setzes im Jahr 2017, welches die Nationalparkverwaltung Šumava verpflichtete, ein neues funktionel-
les Ruhegebiet auszuweisen. 2019 wurde der erste Vorschlag dazu veröffentlicht und seitdem im Bei-
rat des Nationalparks Šumava und in der Öffentlichkeit diskutiert. Da diese Verhandlungen noch an-
dauern, hat die Nationalparkverwaltung Šumava nun im wertvollsten Gebiet des Auerhuhnvorkom-
mens ein zweijähriges Wegegebot verhängt, um Mindestbedingungen für den Schutz des Auerhuhns
zu gewährleisten. Die Beschränkung wurde mit allen betroffenen tschechischen Gemeinden abge-
stimmt.
Die Nichtausweisung eines neuen Ruhegebietes und der fehlende Schutz für Auerhühner entlang der
Grenze zum Nationalpark Bayerischer Wald war 2021 einer der Gründe für die Ablehnung der Öffnung
des Grenzübergangs Blaue Säulen durch das tschechische Umweltministerium. Die oben geschilderte
Maßnahme ist deshalb auch ein Mindestmaß zur Erhaltung des Auerhuhns, das erforderlich ist, um
eine Diskussion über die Öffnung der Blauen Säulen wieder zu ermöglichen.
Auswirkungen
Konkret umfasst das folgende Regelungen für das neue Ruhegebiet:
- Generelles Wegegebot (also Betreten nur auf markierten Wegen erlaubt)
- Es gibt keine Ausnahmeregelungen für unmarkierte Wege
- Es gibt auch markierte Wege, die nur temporär begehbar sind
- Der Grenzsteig ist (mit den bekannten Ausnahmen) wie bisher vom 15.7. bis 15.11. begehbar
Das heißt konkret, dass alle bisherigen nicht markierten Grenzübertrittsmöglichkeiten im Bereich des
Ruhegebietes von tschechischer Seite nicht legal begehbar sind.
Das betrifft:
- Lackenberg
- Hochschachten-Schützenpass
- Grenzstein 16 nördlich der Hirschbachschwelle
Der Grenzübergang Lackabruck liegt außerhalb des tschechischen Ruhegebietes und ist somit auf
tschechischer Seite ganzjährig begehbar. Die Nationalparkverwaltung Šumava hat den früher nicht
markierten Weg bis zur Grenze markiert und einen Bohlensteg gebaut. Der Zugang zu diesem Grenz-
übergang von bayerischer Seite ist nur vom 15.07. bis 15.11. erlaubt.
Der Grenzübergang Hirschbachschwelle – Mittagsberg ist weiterhin im Zeitraum 15.7. bis 15.11. für
Fußgänger geöffnet.
Die markierten Grenzübertrittsmöglichkeiten bleiben wie gewohnt ganzjährig geöffnet. Das sind die
folgenden Grenzübergänge:
- Ferdinandsthal (für Fußgänger und Radfahrer)
- Gsenget (für Fußgänger und Radfahrer)
- Siebensteinkopf-Moldauquelle (nur für Fußgänger)
- Buchwald/Bučina (für Fußgänger und Radfahrer)
- Teufelsbachklause (nur für Fußgänger)